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Für KMU: die richtige Vorsorge zur richtigen Zeit

Die berufliche Vorsorge wird als strategisches Thema immer bedeutsamer.

Gerade bei steigender Lebenserwartung muss sie tragfähig sein – in jeder Phase der Unternehmensentwicklung. Denn Firmen haben – je nachdem, wo sie im Lebenszyklus stehen – ganz unterschiedliche Ansprüche an ihre Pensionskasse.

Vorsorgeplan für frischgebackene Unternehmerinnen und ­Unternehmer

Denken Sie darüber nach, Ihren Traum zu verwirklichen und selbstständig zu werden? Eine neu gegründete Firma erfordert Ihre volle Aufmerksamkeit. Dabei kommt oft das Thema Versicherungen zu kurz. Vor allem die Pensionskasse steht nicht zuoberst auf der Prioritätenliste. Warum sollte sie? Wenn Sie eine Einzelfirma gründen, unterliegen Sie diesbezüglich nicht einmal einer Versicherungspflicht. Es steht Ihnen auch frei, privat über die dritte Säule (3a oder 3b) vorzusorgen – und zwar freiwillig. Dennoch: Ein passender Vorsorgeplan ist sinnvoll, damit keine zu grossen Lücken in der zweiten Säule entstehen und Sie möglichst nahtlos wieder in die berufliche Vorsorge für Angestellte zurückkehren könnten. Denn wer weiss schon, ob Sie in fünf oder zehn Jahren wieder in ein Anstellungsverhältnis wechseln?

Anders sieht die Situation aus, wenn Sie als frischgebackene Unternehmerin bzw. frischgebackener Unternehmer mit einem oder zwei Mitarbeitenden starten. Für Sie persönlich sind Massnahmen der zweiten Säule in der Einzelfirma nicht zwingend. Doch Sie sind gesetzlich verpflichtet, für Ihre Mitarbeitenden eine solche Vorsorge abzuschliessen.

Sie möchten gut abgesichert sein, haben zurzeit jedoch noch wenig Geld auf der Seite? Wählen Sie erhöhte Risikoleistungen und setzen Sie in der Startphase beim Sparen auf eine günstige Lösung. Sobald die Firma sich etabliert hat, kann die Pensionskasse mit Erhöhungen der Altersleistungen und Einkäufen in die zweite Säule ausgebaut werden.

Obligatorisches BVG für GmbHs
und AGs

Möchten Sie Ihre Einzelfirma nach zwei oder drei Jahren in eine GmbH oder AG umwandeln oder starten Sie gleich mit einer Kapitalgesellschaft in die Selbstständigkeit? Wenn Letzteres der Fall ist, dann gelten Sie als Angestellte bzw. Angestellter Ihrer eigenen Firma und müssen obligatorisch über die zweite Säule vorsorgen. Auch hier haben Sie Spielraum und können die Sparbeiträge an Ihr Firmenbudget anpassen. Steuerlich kann es interessant sein, wenn die Firma mehr als die Hälfte der Pensionskassenbeiträge übernimmt, zum Beispiel im Verhältnis 60 zu 40. Wenn die Firma einen höheren Anteil übernehmen will, sollten Sie mit Ihrer Treuhänderin bzw. Ihrem Treuhänder oder Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater sprechen.